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BGH, 22.03.1996 - V ZR 205/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Urteil ohne Tatbestand - Maßgeblicher Sachstand und Streitstand für die Wirksamkeit des Widerrufs der Zurücknahme der Berufung - Unwiderruflichkeit der Zurücknahme eines Rechtsmittels - Grundbuch als eine neu aufgefundene und erst jetzt wieder verfügbare Urkunde
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 03.04.1992 - V ZR 83/91
Ausschluß zivilrechtlicher Anfechtung eines ausreisebedingten …
Auszug aus BGH, 22.03.1996 - V ZR 205/95
Die Berufung gegen diese Entscheidung hat die Klägerin nach einem Hinweis des Bezirksgerichts auf das Senatsurteil vom 3. April 1992, V ZR 83/91 zurückgenommen. - BGH, 16.05.1991 - III ZB 1/91
Keine Wiedereinsetzung bei irrtümlicher Rücknahme fristgerechter Berufung
Auszug aus BGH, 22.03.1996 - V ZR 205/95
Eine Ausnahme kommt nur in Betracht, wenn ein Restitutionsgrund vorliegt und das Urteil, durch welches die Berufung als unzulässig verworfen wird, der Restitutionsklage aus § 580 ZPO unterläge (BGHZ 12, 284, 285; BGH. Beschl. v. 16. Mai 1991, III ZB 1/91, NJW 1991, 2839 m.w.N.). - BGH, 22.09.1992 - VI ZR 4/92
Verkehrssicherungspflicht des Pächters einer Autobahnraststätte
Auszug aus BGH, 22.03.1996 - V ZR 205/95
Der für die Wirksamkeit des Widerrufs der Zurücknahme der Berufung maßgebliche Sach- und Streitstand ergibt sich aber in ausreichendem Umfang aus den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils (vgl. BGH, Urt. v. 22. September 1992, VI ZR 4/92, BGHR ZPO § 543 Abs. 2 - Tatbestand, fehlender 8 - m.w.N.).
- BGH, 12.12.1962 - IV ZR 127/62
Restitutionsklage
Auszug aus BGH, 22.03.1996 - V ZR 205/95
Soweit die Revision auf den Zweck der Restitutionsklage (BGHZ 46, 300, 303; 38, 333, 336 f [BGH 12.12.1962 - IV ZR 127/62]) zurückgreifen will verkennt sie, daß es im vorliegenden Fall bereits an den Voraussetzungen für dieses Verfahren fehlt. - BGH, 15.02.1954 - IV ZB 1/54
Widerruf der Rücknahme eines Rechtsmittels
Auszug aus BGH, 22.03.1996 - V ZR 205/95
Eine Ausnahme kommt nur in Betracht, wenn ein Restitutionsgrund vorliegt und das Urteil, durch welches die Berufung als unzulässig verworfen wird, der Restitutionsklage aus § 580 ZPO unterläge (BGHZ 12, 284, 285; BGH. Beschl. v. 16. Mai 1991, III ZB 1/91, NJW 1991, 2839 m.w.N.). - BGH, 14.12.1966 - IV ZR 241/65
Restitutionsklage gegen Versäumnisurteil in Ehesache
Auszug aus BGH, 22.03.1996 - V ZR 205/95
Soweit die Revision auf den Zweck der Restitutionsklage (BGHZ 46, 300, 303; 38, 333, 336 f [BGH 12.12.1962 - IV ZR 127/62]) zurückgreifen will verkennt sie, daß es im vorliegenden Fall bereits an den Voraussetzungen für dieses Verfahren fehlt.
- BGH, 20.03.2008 - IX ZR 2/07
Anfechtbarkeit von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
Sie stehen in Widerspruch zu der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Wirksamkeit von Vollstreckungstiteln gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO (vgl. BGHZ 154, 283, 286 f; BGH, Urt. v. 12. Juli 1996 - V ZR 205/95, ZIP 1996, 1747; v. 23. November 2006 - IX ZR 126/03, WM 2007, 367, 368).